Qualifizierungsförderung für Sportvereine
Die Qualifizierung der bei den Sportvereinen im Rhein-Sieg-Kreis tätigen Übungsleiter/innen ist ein gemeinsames Ziel des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreissportbundes Rhein-Sieg.
Sportvereine, die Mitglied beim Kreissportbund sind, und Übungsleiter/innen können Förderanträge (ohne Rechtsanspruch) für erfolgreich absolvierte Aus- und Fortbildungen stellen. Zusätzlich dürfen auch anerkannte Bewegungskindergärten aus Bonn/Rhein-Sieg, die eine Kooperation mit einem Sportverein aus dem Rhein-Sieg-Kreis vorweisen können, an diesem Förderprogramm teilnehmen. Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien:
Hinweise
- Die Antragsfrist für das Förderjahr 2026 endet am 30.11.2026. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden erst im Förderjahr 2027 berücksichtigt, sofern die entsprechenden Fördermittel durch den Rhein-Sieg-Kreis bereitgestellt werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass Anträge innerhalb von 8 Wochen nach Lehrgangsende gestellt werden müssen. Anträge per Mail bitte ausschließlich im PDF-Format übersenden.
- Aufgrund der Vielzahl an Anträgen versenden wir keine Eingangsbestätigung. Wenn Sie dennoch eine Eingangsbestätigung wünschen, vermerken Sie dies bitte bei der Antragstellung.
- Förderfähig sind nur Qualifizierungsmaßnahmen von Stadt- bzw. Kreissportbünden und dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverbänden.
- Nebenkosten, wie z.B. Übernachungskosten oder Verpflegungskosten, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
- Ab dem Förderjahr 2025 zahlen wir aufgrund der großen Menge an Anträgen nur noch einmal am Ende des Jahres einen anteiligen Fördersatz aus.
- Fördervoraussetzung ist u.a. die Teilnahme an der jeweils letzten Bestandserhebung des LSB NRW
- Diese und alle weiteren Hinweise entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Übungsleiter*innen-Offensive 2026
Das Land NRW stellt 2026 1 Mio. Euro zur Förderung der Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal bereit.
Gefördert werden Teilnahmegebühren für lizenzrelevante Qualifizierungsmaßnahmen im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Verbände.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine in NRW (mit Doppelmitgliedschaft im Fachverband und Stadt- oder Kreissportbund) sowie weitere Mitgliedsorganisationen des LSB NRW.
Antragsstellung ist aber dem 23.02.2026 möglich.
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Ansprechpartner
