Qualifizierungsförderung für Sportvereine
Die Qualifizierung der bei den Sportvereinen im Rhein-Sieg-Kreis tätigen Übungsleiter/innen ist ein gemeinsames Ziel des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreissportbundes Rhein-Sieg.
Sportvereine, die Mitglied beim Kreissportbund sind, und Übungsleiter/innen können Förderanträge (ohne Rechtsanspruch) für erfolgreich absolvierte Aus- und Fortbildungen stellen. Zusätzlich dürfen auch anerkannte Bewegungskindergärten aus Bonn/Rhein-Sieg, die eine Kooperation mit einem Sportverein aus dem Rhein-Sieg-Kreis vorweisen können, an diesem Förderprogramm teilnehmen. Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien:
Antragsfrist: 30.09.2023
WICHTIGER HINWEIS: Finanzielle Grundlage der Qualifizierungsförderung ist der Beschluss des Doppelhaushaltes des Rhein-Sieg-Kreises für die Haushaltsjahre 2023/2024 und die Freigabe der Fördermittel. Diesen Beschluss erwarten wir im Sommer 2023. Anträge können eingereicht werden, die Bearbeitungszeit beginnt aber erst nach Beschluss des Haushaltes, also sobald die finanzielle Grundlage für die Auszahlung geschaffen wurde.
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