Sportstättenförderprogramm "Moderne Sportstätte 2022"

Um was geht es?

Mit einem einzigartigen Förderprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Sportvereine und Sportverbände im Land. Zur Behebung des massiven Modernisierungs- und Sanierungsstaus bei Sportstätten stehen mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ bis zum Jahr 2022 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände in noch nie da gewesenem Ausmaß profitieren können. Denn „Moderne Sportstätte 2022“ zielt konkret auf die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder -verbänden befinden beziehungsweise gepachtet oder langfristig gemietet sind.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen ab 10.000 Euro

Förderfähig sind Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.

Fragen dazu?

Bitte senden Sie uns eine detaillierte Anfrage zu Ihrem Förderprojekt per Mail an kontakt@ksb-rhein-sieg.de

Häufige Fragen (FAQ)

Geringer bürokratischer Aufwand

Der bürokratische Aufwand für die ehrenamtlich geführten Sportorganisationen wird durch ein „Höchstmaß an Vereinfachung der Verfahren“ (Milz) möglichst gering gehalten. Beispielsweise kommt bei Förderungen bis eine Mio. Euro keine Anwendung des öffentlichen Vergaberechts zur Geltung und es gibt eine Festbetragsfinanzierung. Notwendig ist auch nur ein einfacher Verwendungsnachweis. „Windhundverfahren“ beim Eingang der Anträge gibt es nicht.


Antragsberechtigung und Antragsvoraussetzung

Antragsberechtigt ist jeder Sportverein in NRW, der am 15.10.2018 in einem Stadt-/Kreissportbund oder einem Fachverband des LSB NRW e.V. eine Mitgliedschaft nachweisen kann. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss eine Doppelmitgliedschaft vorliegen. Antragsvoraussetzung ist, dass der antragstellende Sportverein entweder Eigentümer der Sportstätte oder Mieter bzw. Pächter eben dieser ist. Der Miet-/Pachtvertrag muss nach Antragstellung noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.


Verfahrensablauf und Auswahl der Fördermaßnahmen

Vereine stellen ihre Anträge über das Förderportal des Landessportbundes NRW, füllen die Formulare aus und laden die Kostenvoranschläge hoch. Der jeweilige Stadt-/Gemeindesportverband (ggf. der Kreissportbund, sofern kein SSV oder GSV aktiv ist) priorisiert die Anträge aus lokaler Sicht und leitet die Liste an die Staatskanzlei weiter. Nach abschließender Prüfung spricht diese die Förderbescheide aus. Ab dem 1. Oktober können die ersten Projektskizzen über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden