Förderprogramm zur Digitalisierung der Sportvereine

Das Wirtschaftsministerium des Landes NRW hat insgesamt 30 Millionen € Fördermittel der Europäischen Union für die Stärkung der Digitalisierung von Sportvereinen zur Verfügung gestellt. 
Sportvereine sowie die Stadt-/Gemeindesportverbände können eine Vollfinanzierung für digitale Ausstattung erhalten. Das Förderprogramm wird über den Kreissportbund abgewickelt. Für die Vereine im Kreissportbund stehen 500.000 Euro zur Verfügung

Liebe Sportvereine, nutzt die Möglichkeit und beantragt die Digitalförderung des Landes NRW. Gemeinsam bringen wir den Breitensport auf die nächste Stufe. Gezielte Investitionen in digitale Ausstattung wie Netzwerktechnik, Smartboards, Laptops und Co. werden Euren Vereinsalltag erleichtern. So bleibt mehr Zeit für das Miteinander im Verein! Los geht’s!

Unter diesem Link findet ihr alle notwendigen Informationen:

https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine


Verwendungsnachweis für Vereine:

  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens mit der Abgabe des Vewendungsnachweises am 15.08.2023.
  • Auf Grundlage der Verwendungsnachweise erstellt der KSB einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der KSB zum 31.12.2023 die Fördermittel zur Weiterleitung an die Vereine.
  • In der Spalte "Informationen zum Verwendungsnachweis" finden Sie alle notwendigen Unterlagen. Bitte lesen Sie sich die Checklisten in Ruhe durch und gehen Schritt für Schritt vor.

 

Hinweise

  • Hinweis zu den förderfähigen Ausgaben: Hintergrund des Förderprogamms ist die Digitalisierung von Verwaltungs- und Vereinsstrukturen im Breitensport!
  • Es werden keine Rechnungen anerkannt, die vor dem Ausstellungsdatum des Weiterleitungsvertrages liegen. (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
  • Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Vollfinanzierung, d.h. die Vereine haben keinen Eigenanteil zu entrichten. Eine Teilfinanzierung ist nach Bedarf möglich, wenn die Mittel nicht ausreichen.
  • Die Vereine müssen in Vorleistung gehen.
  • Es ist förderunschädlich, wenn aus einer Kategorie mehr oder weniger Teile angeschafft werden, als ursprünglich beantragt wurde.