Förderprogramm zur Digitalisierung der Sportvereine

Das Wirtschaftsministerium des Landes NRW hat insgesamt 30 Millionen € Fördermittel der Europäischen Union für die Stärkung der Digitalisierung von Sportvereinen zur Verfügung gestellt. 
Sportvereine sowie die Stadt-/Gemeindesportverbände können eine Vollfinanzierung für digitale Ausstattung erhalten. Das Förderprogramm wird über den Kreissportbund abgewickelt. Für die Vereine im Kreissportbund stehen 500.000 Euro zur Verfügung

Liebe Sportvereine, nutzt die Möglichkeit und beantragt die Digitalförderung des Landes NRW. Gemeinsam bringen wir den Breitensport auf die nächste Stufe. Gezielte Investitionen in digitale Ausstattung wie Netzwerktechnik, Smartboards, Laptops und Co. werden Euren Vereinsalltag erleichtern. So bleibt mehr Zeit für das Miteinander im Verein! Los geht’s!

Unter diesem Link findet ihr alle notwendigen Informationen:

https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine


Antragsverfahren für Sportvereine und GSV/SSV:

  • Antragsstellung ab jetzt beim KSB Rhein-Sieg an: 
    digitalisierung@ksb-rhein-sieg.de
    Antragsfrist: 10.03.2023 (Bitte den Antrag möglichst zeitnah stellen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.)
  • Erhalt des Weiterleitungsvertrages (Bewilligung) durch den KSB bis zum 10.07.2023
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023.
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs, spätestens aber bis zum 15.09.2023.
  • Auf Grundlage der Verwendungsnachweise erstellt der KSB einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der KSB zum 31.12.2023 die Fördermittel zur Weiterleitung an die Vereine.

 

Hinweise

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Rhein-Sieg e.V., die zu dem Zeitpunkt der Antragstellung über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen.
  • Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Am 31.01.2023 werden die Vereine über die Staffelung informiert.
  • Bitte beachtet die FAQ auf der LSB Seite. Hier werden sämtliche Fragen beantwortet.
  • Das Förderprogramm muss bis zum Ende des Jahres inklusive Verwendungsnachweisen abgeschlossen sein! Gesetzte Fristen müssen unbedingt eingehalten werden!
  • Für die Antragstellung reicht eine Auflistung der geplanten Anschaffungen sowie eine Kostenschätzung. Es sind außer dem ausgefüllten Antragsformular keine weiteren Unterlagen einzureichen. Es sind nur Anschaffungen förderfähig, die in einer der 11 Kategorien im Antragsformular aufgelistet sind. (Pos. 3 „Übersicht der geplanten Anschaffungen“)
  • Hinweis zu den förderfähigen Ausgaben: Hintergrund des Förderprogamms ist die Digitalisierung von Verwaltungs- und Vereinsstrukturen im Breitensport!
  • Es werden keine Rechnungen anerkannt, die vor dem Ausstellungsdatum des Weiterleitungsvertrages liegen. (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
  • Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Vollfinanzierung, d.h. die Vereine haben keinen Eigenanteil zu entrichten. Eine Teilfinanzierung ist nach Bedarf möglich, wenn die Mittel nicht ausreichen.
  • Die Vereine müssen in Vorleistung gehen.

 

Zeitachse mit Fristen

Ansprechpartner

Alexander Gillert

Sportmanager
Informationen

Förderhöhe für Sportvereine und SSV/GSV

MitgliederFörderung
0 - 50 Mitglieder        750,00 €
51 - 100 Mitglieder     1.000,00 €
101 - 250 Mitglieder     1.500,00 €
251 - 500 Mitglieder     2.000,00 €
501 - 1000 Mitglieder     3.000,00 €
1001 - 2000 Mitglieder     4.000,00 €
über 2000 Mitglieder     5.000,00 €
Stadt- und
 Gemeindesportverbände
     4.000,00 €