Sportstättenförderung in NRW

I. Landesprogramm zur Stärkung der Sportinfrastruktur (600 Mio. €)

Das Land NRW plant drei Förderaufrufe à 200 Mio. € (vereinseigene Sportstätten, kommunale Bäder, kommunale Sportanlagen).

Die Förderrichtlinie sowie der erste Aufruf für vereinseigene Sportstätten sollen Ende des 1. Quartals 2026 veröffentlicht werden. Geplant sind u. a.:

  • Mindestinvestition: 50.000 €

  • 50 % Förderung für Vereine mit Verantwortung für „Dach und Fach“

  • Weiterleitung nicht genutzter Mittel auf Kreisebene möglich

Informationsveranstaltungen sind ab Mai 2026 vorgesehen.
Die Aufrufe für kommunale Bäder und weitere kommunale Sportanlagen sind für Juli 2026 geplant.


II. Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (916 Mio. €)

Der erste Aufruf (333 Mio. €) ist stark überzeichnet: 3.600 Anträge mit einem Volumen von 7,5 Mrd. €. Die Förderentscheidung wird Ende Februar 2026 erwartet.

Für 2026 sind zwei weitere Aufrufe geplant:

  • Frühjahr: 250 Mio. € für kommunale Bäder

  • Anschließend: 333 Mio. € für kommunale Sportstätten


III. Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum (25 Mio. €)

Antragsberechtigt sind auch Sportvereine in Orten bis 10.000 Einwohner*innen.
Anträge können noch bis 15.03.2026 eingereicht werden. Gefördert werden u. a. öffentlich zugängliche Bewegungsräume.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/foerderung-im-laendlichen-raum/struktur-und